Alle Jahre wieder ändert sich die Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung des Kindesunterhalts. Auch zum 1. Januar 2021 haben sich mit der neuen Düsseldorfer Tabelle die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder wieder erhöht. In der ersten Altersstufe wurde der Mindestunterhalt auf 393,00 Euro, in der zweiten Altersstufe auf 451,00 Euro und in der...